Die Hundepensionsordnung

§1
Allgemeines

1. Inhaberin der Hundepension „Hunde in Thüringen“ (nachfolgend: Pension) und Verwalterin der personenbezogenen Daten ist Magdalena Ślubowska, Inhaberin der Tierbetreuungserlaubnis Nr.…………
2. Die Hundepensionsordnung ist Bestandteil des Hundebetreuungsvertrages und regelt die Erbringung der Leistungen der Pension, insbesondere die Aufnahme, den Aufenthalt und die Abholung des Hundes von der Pension in Scheibe-Alsbach, Unterlandstr. 40, 98724 Neuhaus am Rennweg.
3. Die Pension erbringt keine Leistungen für andere Tiere nur für Hunde.

§2
Pflichten des Hotels

1. Das Hotel verpflichtet sich:
a) den Hund sach- und fachgerecht zu betreuen, einschließlich der Unterbringung des Hundes in einem dafür vorgesehenen Raum mit Zugang zu einem Liegeplatz und Wasser,
b) für die körperliche Gesundheit des Hundes zu sorgen, einschließlich der Verabreichung von Futter, Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten auf Anweisung des Hundebesitzers, c) für das emotionale Wohlbefinden des Hundes zu sorgen und sich insbesondere zu bemühen,
den mit der Trennung von seiner Betreuungsperson verbundenen Stress zu verringern,
d) die Sicherheit des Hundes zu gewährleisten und insbesondere Unfälle zu vermeiden,
e) den Hund dreimal täglich auszuführen, wobei Intensität und Dauer der Spaziergänge mit der Betreuungsperson abzustimmen sind,
f) dem Hund zur Befriedigung seiner physiologischen Bedürfnisse Zugang zu einem Auslauf zu
gewähren,
g) dem Hund angemessene Ruhezeiten zu gewähren,
h) auf die in der Pension zurückgelassenen Sachen des Hundes aufzupassen,
i) sonstige im Voraus vereinbarte und entgeltliche Leistungen zu erbringen.
2. Auf Wunsch des Hundebesitzers kann die Pension täglich Auskunft über den Zustand des Hundes erteilen.
3. Die Pension haftet nicht für Umstände, die der Hundebesitzer bei der Aufnahme des Hundes in die Pension verschwiegen hat und ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

§3
Pflichten des Hundehalters

1. Vor der Aufnahme eines Hundes in die Pension verpflichtet sich der Hundehalter/die Hundehalterin:
a) einen Eingewöhnungsbesuch zu machen, der aus einem Spaziergang mit einem Mitarbeiter der Pension, dem Kennenlernen der Lage des Hundes in der Pension und einer 30-minütigen Trennung vom Besitzer besteht; die Kosten für den Eingewöhnungsbesuch betragen 25 €,
b) das vollständige Ausfüllen des Formulars und die Angabe aller Informationen über den Hund, insbesondere über eventuelle Krankheiten und sonstige besondere Anforderungen an die Pflege des Hundes,
c) das für die Pflege des Hundes erforderliche Zubehör zur Verfügung zu stellen, einschließlich Bett, Halsband, Geschirr, Leine, Futter für die gesamte Aufenthaltsdauer und eventuelles Spielzeug,
d) die Aufenthaltsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
2. Der Hundehalter verpflichtet sich ferner:
a) die Anweisungen des Personals der Pension zu befolgen, insbesondere in Bezug auf die Zeiten, zu denen der Hund in Empfang genommen und abgeholt wird,
b) bei der Aufnahme des Hundes in die Pension einen Hundebetreuungsvertrag zu unterzeichnen und sich zu verpflichten, wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes zu machen.

§4
Bedingungen für den Aufenthalt und die Aufnahme eines Hundes

1. In die Pension werden nur Hunde aufgenommen, die:
a) gesund sind, es sei denn, es wurde individuell vereinbart, einen kranken Hund zu betreuen,
b) gegen Tollwut und ansteckende Krankheiten geimpft und gegen Flöhe und Zecken geschützt sind,
c) einen Chip, ein Gesundheitsbuch/einen Gesundheitspass und eine Versicherung haben, sofern dies vorgeschrieben ist,
d) in einem Haus leben; die Pension akzeptiert keine Hunde, die im Freien/im Stall leben.
2. Die Pension akzeptiert keine Hunde, die:
a) an ansteckenden Krankheiten leiden,
b) Hunde mit Verhaltensproblemen, die einen Aufenthalt in der Pension unmöglich machen, insbesondere Hunde, die aggressiv gegenüber Menschen sind,
c) läufige Hündinnen,
d) trächtige Hündinnen.
3. Ein Pensionstag beginnt zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr oder zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr und nur während dieser Zeiten kann der Hund abgegeben und abgeholt werden.
4. Der Preis für den Aufenthalt und die vereinbarten Zusatzleistungen werden im Voraus, spätestens am Tag der Übergabe des Hundes in die Obhut der Pension, gemäß der auf der Internetseite www.hundeinthueringen.com veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt.
5. Überschreitet die Aufenthaltsdauer des Hundes die vereinbarte Pensionszeit, so wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer des Hundes der volle nächste Pensionstag berechnet.
6. Eine Verlängerung des Aufenthaltes des Hundes ist nur mit Zustimmung der Pension möglich, sofern der vom Hund belegte Platz für weitere Nächte zur Verfügung steht.
7. Wird der Aufenthalt des Hundes verkürzt, wird das bezahlte Entgelt nicht zurückerstattet.
8. Die Zahlung für den Aufenthalt des Hundes erfolgt in bar oder durch Überweisung auf das Konto

§5
Schlussbestimmungen

1. Die Bedingungen für den Aufenthalt eines Hundes, dessen Besitzer andere Leistungen des Hotels, insbesondere Verhaltenstherapie oder Sozialisierungsspaziergänge, in Anspruch nimmt, können individuell vereinbart werden. Auch in diesem Fall hat der Aufenthalt Vorrang.
2. Das Hotel ist berechtigt, das Bild des Hundes zur Veröffentlichung in Social Media Profilen und auf der Website zu verwenden.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten der zwischen dem Hotel und dem Hundehalter
abgeschlossene Beherbergungsvertrag und die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Nach oben scrollen

Cookies preferences

Others

Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.

Necessary

Necessary
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.

Advertisement

Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.

Analytics

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.

Functional

Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.

Performance

Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.